Pflichtangebot der
GLI Beteiligungsgesellschaft mbH
und der
Grondbach GmbH
an die Aktionäre der InnoTec TSS AG
Aktionäre der InnoTec TSS AG werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot enthalten.
Diese Internetseite ist von der GLI Beteiligungsgesellschaft mbH und der Grondbach GmbH (gemeinsam die „Bieter“, die eine Bietergemeinschaft im Sinne des § 2 Abs. 4 WpÜG bilden) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem gemeinsamen öffentlichen Pflichtangebot in Form eines Barangebots (das „Angebot“) nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) zum Erwerb sämtlicher von den Bietern nicht unmittelbar gehaltener Aktien an der InnoTec TSS AG (die „Zielgesellschaft“) vorgesehen. Um zu diesen Unterlagen und Informationen weitergeleitet zu werden, werden Besucher dieser Seite gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und dies am Ende dieser Hinweise zu bestätigen.
Ein Angebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen und Bedingungen des Angebots. Im Übrigen stellen die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen und Unterlagen keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Die Bieter behalten sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor.
Das Angebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) unterbreitet, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“). Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Angebots mit den Bietern zustande kommt, unterliegt ausschließlich deutschem Recht und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen.
Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem von Deutschland – insbesondere nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika – erfolgt nicht. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage bedarf der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Entsprechend wurden außerhalb Deutschlands weder Bekanntmachungen vorgenommen noch Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot oder die Angebotsunterlage beantragt oder erteilt.
Außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums betreiben weder die Bieter noch die mit ihnen gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG eine öffentliche Vermarktung des Angebots, noch veranlassen sie eine solche. Die Veröffentlichung, Übermittlung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann zur Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften führen. In solchen Rechtsordnungen kann die Verbreitung dieser Unterlagen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot in Verbindung stehende Unterlagen dürfen daher nicht von Dritten in solchen Jurisdiktionen veröffentlicht, übermittelt, verteilt oder verbreitet werden, soweit dies gegen geltende rechtliche Vorschriften verstoßen würde oder eine behördliche Genehmigung, Einhaltung besonderer Verfahren oder sonstige Voraussetzungen erfordert, die nicht erfüllt sind. Die Bieter stellen die Angebotsunterlage ausschließlich den depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen die InnoTec-Aktien verwahrt werden, zur Weiterleitung an Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weiterleitung, Verteilung oder Verbreitung ist unzulässig, es sei denn, sie erfolgt in Übereinstimmung mit sämtlichen jeweils anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.
Weder die Bieter noch die mit den Bietern gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen übernehmen eine Verantwortung dafür, dass die Veröffentlichung, Übermittlung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb Deutschlands, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den dort jeweils geltenden Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Bieter und/oder mit ihnen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen können während der Annahmefrist des Angebots außerhalb des Angebots, börslich oder außerbörslich, Aktien der Zielgesellschaft erwerben oder Vereinbarungen über deren Erwerb treffen, sofern solche Erwerbe oder Vereinbarungen über den Erwerb den anwendbaren deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung, entsprechen. In einem solchen Fall sind die Bieter verpflichtet, die Angebotsgegenleistung auf den außerhalb des Angebots gezahlten höheren Erwerbspreis anzuheben. Alle Informationen über solche Erwerbe werden gemäß den in Deutschland geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf dieser Website veröffentlicht.
Sobald die erforderliche Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Dokumente in Deutschland veröffentlicht und auf dieser Website zur Verfügung gestellt. Den Aktionären der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle anderen Dokumente und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot sorgfältig zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten, die die Aktionäre vor einer Entscheidung bezüglich des Angebots berücksichtigen sollten.
Die Informationen auf dieser Website sind nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung, direkt oder indirekt, in einer Jurisdiktion bestimmt, in der dies rechtswidrig wäre. Die Informationen dürfen von Personen aus oder in Jurisdiktionen, in denen dies eine Verletzung anwendbarer Gesetze oder Vorschriften darstellen würde oder könnte, nicht heruntergeladen oder abgerufen werden. Die Bieter behalten sich vor, diesen Hinweis von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu aktualisieren; er sollte bei jedem Besuch dieser Website sorgfältig und vollständig gelesen werden. Die Bieter werden die Informationen auf dieser Website in dem Maße aktualisieren, wie es gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben ist.
Indem Sie unten auf „Ich bestätige" klicken, bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieses Hinweises gelesen haben und dass Sie die Informationen, ganz oder teilweise, nicht an Personen in einer Jurisdiktion weiterleiten oder übermitteln werden, in der eine solche Verbreitung durch geltendes Recht eingeschränkt sein könnte. Wenn Sie auf „Ich bestätige nicht" klicken, können Sie nicht auf die Informationen zugreifen. Bitte lesen Sie diesen Hinweis sorgfältig, bevor Sie Ihre Auswahl treffen.